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2024/08/06
Market Insight mit Stephan Aepli - Einheit macht stark

Da die externen Vermögensverwalter (EVV) in der Schweiz seit 2023 nach dem Inkrafttreten des FinfraG und des FinfraG unter dem Bewilligungssystem der FINMA tätig sind, erhalten sie heute die seit vielen Jahren erwartete gesetzliche Anerkennung. Diese neue Realität bietet dem Beruf des unabhängigen Vermögensverwalters gute Perspektiven.


Ein vielversprechender, aber schwieriger Kontext
Laut den jüngsten von der FINMA vorgelegten Statistiken beschäftigen die meisten der bisher zugelassenen Vermögensverwalter und Trustees als Aktiengesellschaften konstituierte Kleinstunternehmen weniger als drei Vollzeitstellen. Das von den 1'187 am 31. Dezember 2023 bewilligten Instituten verwaltete Gesamtvermögen belief sich auf rund 216 Milliarden Franken. Insgesamt waren Ende 2023 noch fast 600 Bewilligungsgesuche zu bearbeiten, darunter eine Reihe von Anträgen für grössere EVV.


Aufgrund der immer anspruchsvolleren neuen Vorschriften sind die Kosten der EVV in den letzten zehn Jahren stark angestiegen. Dasselbe gilt für die Zeit, die für Verwaltungsaufgaben aufgewendet werden muss.


Mehr als ein Drittel der Unternehmen sieht in den nächsten zehn Jahren die Notwendigkeit, ihre Eigentümer und Führungskräfte zu erneuern. Die Jagd nach Talenten wird hart sein, da die Kandidaten sowohl von unabhängigen Vermögensverwaltungsstrukturen als auch von Banken umworben werden.


Nur wenige EVVs - und Banken - sind derzeit in der Lage, die Erwartungen der neuen Kundengeneration zu erfassen und vollständig zu erfüllen. Die Entwicklung und Pflege eines speziellen Angebots für diese neue Klientel wird den EVV viel Arbeit machen und sie immer wieder zu Innovationen anregen.


Schliesslich steht für alle bewilligten EVV ein nächster entscheidender Schritt an: die erste aufsichtsrechtliche Prüfung durch die FINMA. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird die Häufigkeit dieser Prüfung durch das Risikoprofil bestimmt, das jeder Struktur zugewiesen wird. Während diese Hürde von der grossen Mehrheit der EVVs problemlos genommen werden wird, ist es nicht unmöglich, dass die starken Anforderungen der FINMA, die zweifellos hoch sind und bleiben werden, eine Reihe von EVVs dazu veranlassen werden, ihre Unabhängigkeit in Frage zu stellen.